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Neue Gesetze gegen häusliche Gewalt

Leben

Neue Gesetze gegen häusliche Gewalt

  • Text: Helene Aecherli; Foto: Nadja Athanasiou

Eine neue Änderung des Strafgesetzes sieht zum Schutz bedrohter Frauen vor, dass ein Verfahren wegen einfacher Körperverletzung auch nach sechs Monaten fortgesetzt werden kann.

Das Eidgenössische Justiz-und Polizeidepartement (EJPD) baut den Schutz vor häuslicher Gewalt auf Bundesebene weiter aus. Eine Änderung des Strafgesetzes sieht vor, dass ein Verfahren wegen einfacher Körperverletzung, wiederholter Tätlichkeiten, Drohung oder Nötigung nicht wie bis anhin nach sechs Monaten eingestellt wird, wenn das Opfer sein Desinteresse anmeldet, sondern fortgesetzt werden kann. Dadurch sollen Frauen geschützt werden, die aus Angst oder aufgrund von Drohungen ihre Anzeige zurückziehen.

Zudem liegt dem Bundesrat die Istanbul-Konvention zur Ratifizierung vor. Dieses Übereinkommen des Europarats ist das erste internationale rechtsverbindliche Instrument, um die vielfältigen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen zu verhindern und zu bekämpfen sowie die Diskriminierung von Frauen zu beenden. Erfasst und unter Strafe gestellt werden alle Formen von Gewalt gegen Frauen, einschliesslich häuslicher Gewalt, von welcher Frauen unverhältnismässig stark betroffen sind, wie Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, Stalking, physische und psychische Gewalt sowie sexuelle Gewalt. Zudem soll sie die Straflosigkeit von Tätern und Täterinnen beendigen.

Die äusserst umfangreiche Konvention sieht unter anderem Massnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz und (zivil- und strafrechtliche) Verfahren vor. 20 europäische Staaten haben das Abkommen bereits für rechtskräftig erklärt. Die Istanbul-Konvention basiert auf der CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women), die 1979 von der Uno als Teil des Kernabkommens des internationalen Menschenrechtsschutzes erlassen wurde.

Die internationale Frauenrechtskonvention ist das wichtigste Instrument zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen weltweit. Mittlerweile haben 189 Staaten das Abkommen ratifiziert. Obwohl das Abkommen von der Schweiz schon 1997 unterzeichnet wurde und seither als Teil des Bundesrechts gilt, werden Mädchen und Frauen noch immer diskriminiert. Lohnbenachteiligung gegenüber Männern und eine deutliche Unterrepräsentation in Führungspositionen sind nur zwei Stichworte dazu.

Ein 1300-seitiger deutscher Kommentar zum Übereinkommen wurde vergangenes Jahr von Bundesrat Alain Berset und Gabriele Heinisch-Hosek, der österreichischen Bundesministerin für Bildung und Frauen, der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Kommentar soll dazu beitragen, dass die Uno-Konvention Gehör findet und vorangetrieben wird. 

Quellen: www.ejpd.admin.ch, www.ebg.admin.ch,

annabelle-Reporterin Helene Aecherli hat für die Ausgabe 03/16 eine Reportage aus dem Frauenhaus Winterthur geschrieben, wo heute fast alle Schutzsuchenden Migrantinnen sind. Auf annabelle.ch finden Sie das Dossier mit ergänzenden Zahlen und Fakten zur häuslichen Gewalt, neuen Präventionsprojekten der Frauenhäuser und Pro und Kontra elektronische Fussfesseln.

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