Werbung
Wie schwule Paare Kinder bekommen können

Kinderwunsch

Wie schwule Paare Kinder bekommen können

  • Text: Katrin Winkler; Foto: GettyImages

Für schwule Paare gibt es verschiedene Wege, Eltern zu werden. Wir erklären die rechtliche Situation und zeigen Möglichkeiten zur Erfüllung des Kinderwunsches auf.

Wie kann sich ein schwules Paar seinen Kinderwunsch erfüllen?

Ein schwules Paar steht grossen Herausforderungen gegenüber, den eigenen Kinderwunsch zu erfüllen. Während ein lesbisches Paar zum Beispiel auf eine Samenspende zurückgreifen kann, haben es männliche homosexuelle Paare in der Schweiz nicht so leicht, ein Kind zu bekommen. Dem Familienleben stehen in der Realität einige Hürden gegenüber, obwohl verschiedene Studien belegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung eines Kindes hat, wenn es von gleichgeschlechtlichen Eltern aufgezogen wird.

Homosexualität und Kinderwunsch: Die rechtliche Situation

Die Volladoption für gleichgeschlechtliche Paare ist momentan weder in der Schweiz noch in Deutschland oder Österreich erlaubt. Geöffnet haben sich für die gemeinschaftliche Volladoption lediglich Länder wie Belgien, Dänemark, Island, Norwegen, Schweden oder Spanien. Auch die Leihmutterschaft ist hierzulande verboten. Trotzdem entscheiden sich immer mehr kinderlose Paare dafür, ihren Kinderwunsch im Ausland dank einer Leihmutter zu erfüllen. Eine Einzeladoption ist in einer homosexuellen Partnerschaft ebenfalls nicht gestattet. Das führt zu dem widersinnigen Umstand, dass ein alleinstehender homosexueller Mann ein Kind adoptieren dürfte, befindet sich dieser Mann aber in einer stabilen Partnerschaft, dann ist eine Adoption so gut wie ausgeschlossen.

Möglichkeiten für homosexuelle Paare, eine Familie zu gründen

Trotz dieser schwierigen Gesetzeslage gibt es auch für homosexuelle Paare – mit Umwegen – die Möglichkeit, zu einer glücklichen Familie mit Kind zusammenzuwachsen.

Die Queerfamily

Oftmals haben homosexuelle Männer in ihrem Freundeskreis Frauen-Paare, die auch gerne eine Familie gründen möchten. Hier gibt es die Möglichkeit, eine Heiminsemination durchzuführen. Tritt eine Schwangerschaft ein, dann müssen sich alle Beteiligten über das gelebte Familienmodell einigen, wer welchen Umgang mit dem Kind hat, wo es aufwächst etc. Die Co-Elternschaft setzt sich immer mehr als anerkanntes Familienmodell durch, kann aber auch einige Herausforderungen mitbringen, wenn es beispielsweise zu Streitigkeiten kommt.

Die Leihmutterschaft

Das Durchführen einer Leihmutterschaft ist in der Schweiz klar verboten. In einigen anderen Ländern ist sie allerdings nicht nur erlaubt, sondern wird auch rege genutzt. In den USA beispielsweise ist sie sehr verbreitet, auch stark kontrolliert und die Leihmütter geniessen eine hohe Anerkennung für Ihre Rolle, als Helferin für kinderwünschende Paare.

Die Auslandsadoption

Im Ausland sind die Erfolgsaussichten für eine Adoption deutlich besser. Aber auch hier ist der Weg steinig und setzt eine gute finanzielle Basis voraus. Homosexuelle Paare müssen sich an eine anerkannte Vermittlungsstelle wenden und sich einer Eignungsprüfung unterziehen. Die Schweizer Behörden müssen ausserdem eine Adoptionserlaubnis erteilen. Erst mit dieser Erlaubnis ist es möglich, Kontakt mit einer internationalen Vermittlungsstelle aufzunehmen. Oftmals kommen Paare auch hier nicht um ein Versteckspiel herum, denn viele Vermittlungsstellen vermitteln Kinder eher an Einzelpersonen als an homosexuelle Paare.

Die Stiefkindadoption

Seit Kurzem ist es erlaubt, das leibliche Kind des homosexuellen Partners zu adoptieren. Dadurch wird es beispielsweise möglich, dass ein Mann per Samenspende ein Kind mit einer Co-Mutter zeugt. Wenn die leibliche Mutter nach Absprache dann das Sorgerecht dem Vater überlässt, kann sein Lebenspartner das Kind adoptieren. Dadurch wird aus der homosexuellen Partnerschaft mit Kind auch eine rechtlich anerkannte Familie.

Die Pflegschaft

Beim Begriff Pflegschaft schrecken viele Paare zunächst auf. Sofort kommt der Gedanke, das Kind würde dann ja ohnehin nur eine Weile zuhause leben und dann wieder zu den leiblichen Eltern zurückgehen. Fakt ist: Oftmals wird aus einer Pflegschaft eine Dauerpflege. Eine weitere gute Nachricht: Ein Pflegekind aufzunehmen, ist auch für gleichgeschlechtliche Paare offiziell erlaubt. Bei einer Dauerpflege ist es das Ziel, ein Kind dauerhaft in die neue Familie zu integrieren. Nur in seltenen Fällen kommt es dazu, dass das aufgenommene Kind wieder zu den leiblichen Eltern zurückkommt.