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Sexualisierte Gewalt: Warum wir nicht sofort «Unschuldsvermutung!» rufen sollten

Leben

Sexualisierte Gewalt: Warum wir nicht sofort «Unschuldsvermutung!» rufen sollten

Sobald eine Frau einem berühmten Mann vorwirft, sexuell übergriffig geworden zu sein, rufen viele «Unschuldsvermutung!». Warum das verheerend sein kann, schreibt Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt, in ihrem Kommentar.

Inhaltshinweis: Sexualisierte Gewalt

 

Die Unschuldsvermutung ist ein sehr wichtiger Pfeiler unseres Rechtsstaates. Jeder Mensch muss ein Recht auf ein faires Strafverfahren ohne Vorverurteilung haben. Dabei ist es unabdingbar, dass Angeklagte, deren Schuld nicht einwandfrei bewiesen werden kann, freigesprochen werden.

Die Unschuldsvermutung als juristisches Prinzip steht nicht zur Debatte, allerdings darf sie nicht als vermeintlich moralisches Prinzip dazu benutzt werden, Frauen, die von sexuellen Übergriffen erzählen, die Glaubwürdigkeit abzusprechen. Ich plädiere dafür, dass es viel wichtiger wäre, statt «Unschuldsvermutung!» «Ich glaube dir!» zu rufen.

Wenn eine Frau sagt, dass sie vergewaltigt wurde, und Menschen ausserhalb von Gerichtssälen meinen, denken zu dürfen: «Es kann sein, dass sie vergewaltigt wurde, es kann aber auch sein, dass sie nicht vergewaltigt wurde. Schliesslich gilt die Unschuldsvermutung.» – dann wird der Frau schlicht nicht geglaubt. Und das ist verheerend.

Jahrelanges Schweigen

Die Angst, dass einem nicht geglaubt wird, führt nämlich dazu, dass viele Betroffene jahrelang schweigen. Was wiederum dazu führt, dass die Taten nicht geahndet und die Täter nicht verantwortlich gemacht werden – weder sozial noch juristisch. Damit bleibt alles, wie es ist. Und das ist höchst problematisch.

Wenn wir einen Blick auf die Statistik werfen, sehen wir auch, wieso: Das Ausmass sexualisierter Gewalt ist immens. In der Schweiz wurde die Mehrheit der Frauen schon mindestens einmal sexuell belästigt, jede fünfte wurde sexuell genötigt, jede achte vergewaltigt. Angesicht dieser Tatsachen ist es unabdingbar, dass wir Frauen glauben, wenn sie über die erfahrene Gewalt erzählen.

Nur jede zwölfte Betroffene erstattet Anzeige

Die übergriffigen Männer werden also kaum für diese Taten verantwortlich gemacht: Gerade mal jede zwölfte Betroffene erstattet Anzeige. 2016 bis 2018 wurden in der Schweiz gerade mal 22,8 Prozent aller wegen Vergewaltigung beschuldigten Personen verurteilt.

Für Falschanschuldigungen werden in der Schweiz keine Zahlen erfasst, in Deutschland spricht man, gestützt auf eine europaweite Studie von 2009, von drei Prozent – wobei man nicht vergessen darf, dass rund 90 Prozent der Fälle gar nicht angezeigt werden. Das heisst, die Wahrscheinlichkeit, als unschuldiger Mann falsch beschuldigt zu werden, ist verschwindend klein. Was wiederum heisst: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Frau die Wahrheit sagt, ist sehr hoch.

Es ist also entlarvend, dass in der breiten Bevölkerung ausgerechnet bei Sexualdelikten am lautesten nach der Unschuldsvermutung gerufen wird. Wieso beschäftigen sich so viele Menschen leidenschaftlich mit den drei Prozent? Wieso rufen wir bei öffentlich diskutierten Verdachtsfällen anderer Straftaten nicht reflexartig «Unschuldsvermutung!»?

Die Antwort: Weil wir eine misogyne Gesellschaft sind, in der der Mythos, dass Frauen oft über sexualisierte Gewalt lügen würden, immer noch sehr verbreitet ist. Weil hinter dem Ruf nach der Unschuldsvermutung viel mehr die Haltung liegt, dass Frauen misstraut werden soll. Ja, es gibt kriminelle Frauen, die jemanden einer Sexualstraftat bezichtigen. Das sind Straftaten, die auch geahndet werden. Es entbehrt aber jeglicher empirischer Grundlage, dass Frauen in Bezug auf sexualisierte Gewalt oft lügen würden.

Wenn sie lügen, müssen wir nicht handeln

Zurück zu meiner Forderung, dass wir Frauen glauben müssen. Ihr findet nun vielleicht, dann könne ja jede kommen und irgendwas behaupten. Ja, das könnte sie. Tut sie aber nicht. Habt ihr auf der Strasse schon mal jemanden nach der Uhrzeit gefragt? Und der Person einfach geglaubt, dass die genannte Uhrzeit stimmt? Genauso könnt ihr auch getrost Frauen glauben, wenn sie sagen, dass sie sexualisierte Gewalt erfahren haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass es stimmt, ist sehr gross.

Trotzdem wird Frauen im Kontext von sexualisierter Gewalt seit Jahrhunderten systematisch die Glaubwürdigkeit abgesprochen. Dass Frauen in Verbindung mit sexualisierter Gewalt oft lügen würden, ist einer der verheerendsten Mythen und eine der mächtigsten Waffen des Patriarchats. Denn sie führen dazu, dass alles beim Alten bleibt.

Nach dem Motto: Wenn sie lügen, müssen wir nicht handeln. Wenn sie lügen, dann ist das Ausmass sexualisierter Gewalt gar nicht so gross. Wenn sie lügen, dann können wir weiterhin Idole haben, die mit Vorwürfen sexualisierter Gewalt konfrontiert waren.

Systematik des Misstrauens verstehen

Erst wenn wir anfangen, Frauen zu glauben, unabhängig von der juristischen Beweisbarkeit einzelner Taten, kann endlich ein Wandel stattfinden. Dabei geht es nicht darum, jeder Frau zu glauben, bloss weil sie eine Frau ist. Sondern darum, die Systematik unseres Misstrauens Frauen gegenüber zu verstehen.

Zu verstehen, welche Rolle die misogynen und sexistischen Botschaften spielen, mit denen wir aufgewachsen und ständig konfrontiert sind. Und schliesslich zu realisieren, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte lügt, enorm viel höher ist, als dass die Frau, die die Vorwürfe vorbringt, kriminell ist. Wir haben schlicht keinen Grund, den Frauen mit Misstrauen zu begegnen.

Konnte ich euch immer noch nicht davon überzeugen, Frauen zu glauben? Dann versuche ich es noch so: Die juristische Unschuldsvermutung gilt in einem Strafverfahren selbstverständlich für beide Seiten. Auch die Frau ist nicht der Falschaussage schuldig, solange sie nicht dafür verurteilt wurde. Anders gesagt: Auch für die Frau gilt die Unschulds- beziehungsweise Opfervermutung.

Gewaltbetroffenen zu glauben, ist das absolute Minimum

Ihr könnt also getrost das juristische Prinzip der Unschuldsvermutung hochhalten – und trotzdem den Frauen glauben. Sogar nach einem Freispruch der beschuldigten Person. Wohlwissend, dass die juristische Hürde für eine Verurteilung immens hoch ist und bei Sexualdelikten oft nicht überwunden werden kann.

So müssen wir auch hinnehmen, dass es rechtsstaatlich richtig sein kann, einen Mann freizusprechen, auch wenn davon auszugehen ist, dass er sexuell übergriffig gehandelt hat. Was uns wiederum nicht von der moralischen Pflicht befreit, Frauen, die über sexuelle Übergriffe berichten, zu unterstützen.

Und macht euch bloss keine Sorgen: Unser Rechtssystem wird auch dann noch funktionieren, wenn wir anfangen, Frauen zu glauben. Es ist aber nicht zu unterschätzen, welchen Einfluss es auf Frauen hätte, wenn wir statt «Unschuldsvermutung» ein «Wir glauben euch!» rufen würden. Es würde alle betroffenen Frauen bestärken und ermutigen, über ihre Erfahrungen zu reden. Weil sie die Gewissheit hätten, dass ihnen geglaubt würde. Gewaltbetroffenen zu glauben, ist das absolute Minimum. Beschämend, wenn wir nicht mal das hinkriegen.

Agota Lavoyer ist Opferberaterin, Autorin, Kolumnistin und Expertin für sexualisierte Gewalt. Sie hat das Kinderfachbuch «Ist das okay?» zur Prävention von sexualisierter Gewalt geschrieben und gibt Schulungen zum Thema Rape Culture und Prävention sexualisierter Gewalt.

Informationen und Hilfsangebote zum Thema sexualisierte Gewalt findest du hier:

Opferhilfe Schweiz

143 – Die Dargebotene Hand

BIF – Beratungsstelle für Frauen

Frauenhäuser in der Schweiz

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Meret

Sehr gut auf den Punkt gebracht!