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Designklau ist oft legal

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Designklau ist oft legal

  • Interview: Viviane Stadelmann; Foto: Imaxtree

Die Entwürfe von Designern werden oft von Modeketten kopiert und als Massenartikel vertrieben. Wie kann das sein? Eine Rechtsexpertin gibt Auskunft.

«Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung», meinte schon der britische Schriftsteller Oscar Wilde. Doch in Zeiten von Social Media, in denen kleine Labels ihre Designs im Internet verbreiten, ist Nachahmung nur noch ein Zeichen einfallsloser Profitgier: Im Sommer 2017 sorgte das dänische Label Rains für Schlagzeilen, weil die Modekette Zara ihre Signature-Regenjacke kopiert hatte und sie daraufhin vor Gericht gingen. Aber auch Grafiker und Illustratoren sind vor dem spanischen Riesen nicht sicher: Immer wieder werden Zeichnungen ungefragt auf Massenartikel gedruckt, wie im November 2017, als die Illustrationen eines Kölner Studenten auf einer Tasche landeten.

Doch ist die Schweiz vor Designklau sicher? Wie genau ist die Rechtslage hier, in welchen Fällen ist es sogar legal, andere zu kopieren – und wie kann man seine Entwürfe schützen lassen? Marie Kraus vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum gibt Antworten.

annabelle: Nehmen wir an, ich habe ein kleines Label und entwerfe ein spezielles Kleidungsstück. Hat dieses Design schon von Grund auf einen Schutz, weil es meine eigene Idee war?
Marie Kraus: Nein, eine Idee an sich ist nicht schützbar als geistiges Eigentum. Es gibt aber den Designschutz, der im Designrecht verankert ist. So kann man zweidimensionale oder dreidimensionale Stücke beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum schützen lassen. Was rechtlich teilweise hinzukommt, ist das Urheberrecht, welches ebenfalls unter den Begriff des geistigen Eigentums fällt. Das Urheberrecht entsteht, im Gegenteil zum Designrecht, automatisch. Aber bei Mode, Schmuck und Accessoires ist ein Urheberrechtsschutz schwierig geltend zu machen und wir empfehlen immer, sein Design eintragen zu lassen.

Warum greift das Urheberrecht beim Design nicht?
Die Minimalanforderung für das Urheberrecht ist, dass es sich um eine geistige Schöpfung der Literatur und Kunst mit individuellem Charakter handelt. Wenn ich beispielsweise ein Buch schreibe, kann dieses automatisch geschützt sein, soweit es über eine deutlich einzigartige Geschichte und Schreibweise verfügt. Auch ein Kunstwerk, das einen äusserst individuellen Charakter hat, muss man nicht eintragen lassen. Aber Kleidung, Designstücke und Schmuck befinden sich in der Grauzone, weil die hohen Anforderungen an das Urheberrecht eher selten erfüllt sind. Noch komplizierter macht das Urheberrecht der Fakt, dass über diesen individuellen Charakter erst der Richter abschliessend entscheidet.

Was sind die Bedingungen, um mein Design im Vorfeld schützen zu lassen?
Dafür gibt es zwei Bedingungen: Es muss neu sein und über Eigenart verfügen. Neu heisst, dass es bisher kein identisches Design gibt. Eigenart ähnelt dem individuellen Charakter des Urheberrechts: Wenn man den Gesamteindruck sieht, darf es einem nicht bekannt vorkommen. Dazu kommt es aber auch darauf an, ob es nur die Form ist, die ich schützen lassen will, oder die Gestaltung des Stoffs.

Da gibt es Unterschiede?
Ja, wenn Sie beispielsweise eine sehr aufwendige Stoffkreation haben, beispielsweise mit Blumen und Stickereien, und daraus ein Hemd schneidern wollen, dann lassen Sie das Stoffmuster schützen – falls dieses denn die Kriterien erfüllt. Denn die Form eines Hemdes wird ja wahrscheinlich nicht wirklich neu sein.

Ist das in der Praxis überhaupt umsetzbar? Man kann ja nicht jedes Teil seiner Kollektion im Vorfeld eintragen lassen.
Doch, das könnte man schon. Aber in der Modebranche ist es auch schwierig, das zweite Kriterium der Eigenart zu erfüllen. Und es liegt an Ihnen, zu recherchieren, ob es ein solches Design so schon gibt. Aber theoretisch ist es schon möglich, auch eine grössere Anzahl neu designter Kleidungsstücke als Sammelhinterlegung schützen lassen.

Was kostet es, ein Design am Institut schützen zu lassen?
Das kommt natürlich darauf an, wie viel Sie schützen lassen möchten. Die Grundgebühr für ein einzelnes Design beträgt 200 Franken. Jedes weitere Design einer Sammelhinterlegung kostet 100 Franken. Ab dem sechsten Design ist die maximale Grundgebühr von 700 Franken zu entrichten. Zusätzlich sind in aller Regel noch Publikationsgebühren fällig.

Gibt es Beschränkungen des Rechtschutzes?
Ja, einerseits handelt es sich hierbei um ein territoriales Schutzrecht. Wenn Sie den Schutz eines Designs bei uns in der Schweiz am Institut beantragen, gilt dies nur für die Schweiz. Möchten Sie einen Schutz ausserhalb der Landesgrenze, können Sie sich ans Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO in Genf wenden. Andererseits gibt es für den Rechtsschutz auch eine zeitliche Begrenzung. Eine Schutzperiode beträgt fünf Jahre und kann viermal verlängert werden. Insgesamt sind also maximal fünf Schutzperioden möglich (25 Jahre).

Und jeder ausserhalb der Schweiz oder nach Ablauf dieser Periode darf es kopieren?
Ja, das ist so. 

Gibt es eine andere Möglichkeit, die einen längeren oder gar lebenslangen Schutz garantiert?
Es gibt neben dem Designschutz auch die Möglichkeit, seine Marke schützen zu lassen. Der Markenschutz gilt jeweils für zehn Jahre und ist beliebig oft verlängerbar. Dieser Schutz hat also keine zeitliche Begrenzung. Die Wichtigkeit in Bezug auf den Markenschutz ist allen grossen Modehäusern bekannt.

Häufig werden aber gerade auch die grossen Modehäuser wie Gucci von Billigmodeketten kopiert. Man hat das Gefühl: Kaum ist eine Runwayshow vorüber, hängen die trendigsten Stücke schon aus Polyester an den Bügeln. Wie ist das denn möglich?
Wenn diese Stücke eine Markenkopie sind, könnte in aller Regel zivil- oder strafrechtlich gegen die Kopierenden vorgegangen werden. Wenn also zum Beispiel das Logo von Gucci auf einem Zara-Kleidungsstück gedruckt wäre, wäre dies nicht rechtens. Sollte es genau das gleiche Kleidungsstück sein, heisst das wahrscheinlich, dass die grossen Labels dieses Design nicht geschützt haben. Zahlreiche Kleidungsstücke wie auch Stoffmuster sind geschützt, aber meistens genügt es den Modehäusern, nur die Marke eintragen zu lassen – häufig wohl auch aus dem Grund, weil der Markenschutz zeitlich nicht begrenzt ist.

Das heisst, diese Logomania, die aktuell im Trend ist, ist nicht nur hip, sondern auch markenrechtlich ein geschickter Zug?
Auf jeden Fall ist dies aus Sicht des Markenschutzes sinnvoll. Wenn man genau hinschaut, dann ist bei vielen Designs das Logo ersichtlich, mal diskret, dann wieder ganz plakativ. Sollte die Marke kopiert werden, könnte man ganz klar gerichtlich dagegen vorgehen.

Wie geht man vor, wenn man in der Schweiz kopiert wurde und man unter einem eingetragenen Design- oder Markenschutz steht?
Es gibt die Möglichkeit, zivil- oder strafrechtlich vorzugehen. Wenn das eigene Design kopiert wurde, kann man erst auf dem zivilrechtlichen Weg vorgehen: Dann entscheidet der Richter, ob der Designschutz verletzt wurde. Ist dies der Fall, hat diese Verletzung meistens auch eine strafrechtliche Konsequenz.

Aber Hand aufs Herz: Haben junge, kleine Labels überhaupt eine Chance gegen riesige Konzerne?
Ich würde nicht sagen, dass man keine Chance hat. In der EU gibt es anscheinend viele Gerichtsfälle. Bei uns in der Schweiz gibt es aber im Designbereich sehr wenige Rechtsfälle. Und diese wenigen Fälle beziehen sich meist auf das Gebiet der Uhren- oder Schmuckbranche.

Warum ist das so?
Designrecht war vielen bisher nicht so bekannt wie das Marken- oder Patentrecht, weswegen viele kleinere Designer diesen Schutz nicht wahrnehmen – und es dann sehr schwierig ist, gegen Verletzungen vorzugehen. Aber ich denke, dass es immer eine grössere Bedeutung haben wird, da bei vielen Leuten das Bewusstsein für Design zunimmt. Internationale Anmeldungen im Designbereich haben klar zugelegt und in der EU gibt es beispielsweise ein einfacheres Nichtigkeitsverfahren. So kann geklagt werden, ohne dass der Fall vor Gericht gehen muss. Das Verfahren wird beim EUIPO bearbeitet. Diese Vereinfachung senkt für viele die Hemmschwelle, sein Recht einzufordern. Das verleiht dem System und den Designern etwas mehr Power und der Designschutz erfährt einen Mehrwert – was ich persönlich gut finde.