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Der Liechtensteiner Erbprinz legt sein Veto gegen Abtreibungen ein

Der Liechtensteiner Erbprinz legt sein Veto gegen Abtreibungen ein

Fürstenlösung statt Fristenlösung: Der Erbprinz hat sein Veto eingelegt – Schwangerschaftsabbrüche bleiben in Liechtenstein weitgehend strafbar. Unsere Autorin hat die Initiative mitlanciert. Sie erzählt, was davon bleibt und wie der Kampf für Abtreibungsrechte auch Rassismus offenlegt.

Am vergangenen Samstag erlebte ich ein Liechtenstein, wie ich es bisher nicht kannte: Hunderte Menschen protestierten vor Schloss Vaduz, dem Wohnsitz des Fürsten. Laut und wütend. Für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und gegen das Veto des Erbprinzen.

Im Februar 2026 lancierten wir die Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein», welche zum Ziel hatte, Schwangerschaftsabbrüche bis zum dritten Monat zu erlauben sowie das bestehende Informationsverbot abzuschaffen. Bereits vor dem Start der Unterschriftensammlung kündigte Erbprinz Alois an, sein Veto einzulegen. Dennoch sammelten wir 5000 Unterschriften – was knapp einem Viertel der Stimmberechtigten in Liechtenstein entspricht. Das Liechtensteiner Parlament nahm die Initiative an. Der Erbprinz änderte seine Haltung nicht und legte vergangene Woche das Veto ein.

Eine Niederlage? Sicherlich. Aber nicht nur.

Eine historische Entscheidung gegen ein zentrales Frauenrecht

Der Erbprinz hat bei allen neuen Gesetzen ein Vetorecht. Das klingt, als gehöre das Veto zum politischen Alltag. Dem ist nicht so. Der Erbprinz setzt es nur äusserst selten als Druckmittel ein. n seiner mehr als 22-jährigen Amtszeit hat Erbprinz Alois nur dreimal mit seinem Veto gedroht: zweimal ging es um den Schwangerschaftsabbruch, einmal um die Abschaffung des Vetos. Nun hat er zum ersten Mal davon Gebrauch gemacht.

Dieses Veto gegen die Fristenlösung ist historisch. Unzählige Gesetze hat der Erbprinz bislang gebilligt. Ausgerechnet bei der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hielt es offenbar für unumgänglich, als Staatsoberhaupt einzuschreiten und verweigert nun erstmals seine Zustimmung.

In einer Mitteilung schreibt die Medienstelle des Fürstenhauses, «dass eine Fristenregelung nicht geeignet ist, dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut gerecht zu werden». Am vergangenen Dienstag, nur Stunden bevor das Veto verkündet und ebendiese Mitteilung versendet wurde, besuchte ich gemeinsam mit fünf anderen Initiativkomitee-Mitgliedern den Erbprinzen auf Schloss Vaduz, um ihm nochmals unsere Beweggründe und Argumente für die Fristenlösung darzulegen. Eine Antwort auf die Frage, inwiefern das aktuelle Verbot das «ungeborene Leben» schütze, bleibt der Erbprinz schuldig – sowohl in unserem Gespräch als auch in öffentlichen Statements.

Man kann es nicht oft genug betonen: Schwangerschaftsabbrüche finden statt, ob wir wollen oder nicht. In Liechtenstein werden sie schlicht exportiert: Seit 2015 dürfen Liechtensteiner:innen dafür straffrei ins Ausland gehen.

Das Instrument des Vetos wurde stets mit der Funktion gerechtfertigt, die langfristige Stabilität und das Wohl des Landes zu gewährleisten. Das heisst im Umkehrschluss: Der Erbprinz sieht eine Fristenlösung, wie sie etwa die Nachbarländer Schweiz und Österreich seit über 20 bzw. 50 Jahren kennen, als Bedrohung für die Stabilität und das Wohl Liechtensteins. Wenn ein solch zentrales Frauenrecht wie das Recht auf Abtreibung zur Bedrohung für die Stabilität eines Landes erklärt wird, muss uns das alarmieren.

Das Verbot bleibt – und das Stigma auch

Beim Besuch auf Schloss Vaduz habe ich dem Erbprinzen von den Interviews erzählt, die ich mit betroffenen Liechtensteiner:innen geführt habe. Ich habe ihm von finanziellen Hürden erzählt, von der Rechtsunsicherheit und von Tabu und Stigma. Wie es sich anfühlt, etwas zu tun, das im eigenen Land verboten ist.

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"Man kann es nicht oft genug betonen: Schwangerschaftsabbrüche finden statt, ob wir wollen oder nicht. In Liechtenstein werden sie schlicht exportiert"

Ich habe dem Erbprinzen auch von der ELSA-Studie des deutschen Bundesministeriums für Gesundheit berichtet. Sie zeigte: Wer eine Schwangerschaft abbricht, fühlt sich danach nicht schlecht aufgrund des Abbruchs, sondern aufgrund der gefühlten oder tatsächlichen Stigmatisierung.

Wie muss es Betroffenen ergehen, wenn sie heute wissen: Abtreibung ist in meinem Land verboten – und das Staatsoberhaupt, das eigentlich immer verspricht, zu meinem Wohl zu handeln, hat zum ersten Mal in seiner Amtszeit sein Veto eingesetzt, um sicherzugehen, dass Schwangerschaftsabbrüche verboten bleiben?

Auch die Regierungschefin und der Gesundheitsminister haben immer wieder öffentlich betont, die aktuelle Exportlösung sei doch eine gute Lösung – ganz im Einklang mit dem Fürstenhaus. Was bleibt, ist auch ein Gefühl von: Wer sich stigmatisiert fühlt, sei eigentlich selbst schuld.

Ich bin sicher, dass wir mit der Initiative einen grossen Teil des jahrzehntealten Tabus rund um Schwangerschaftsabbrüche in Liechtenstein aufbrechen konnten. Und wir konnten viele Informationen in die Bevölkerung tragen, die zuvor kaum bekannt waren. Etwa, in welchen grenznahen Kliniken überhaupt Abbrüche angeboten werden. Ich hoffe, auch das bleibt, trotz allem.

Es waren mal wieder die Ausländerinnen

Liechtenstein war 1984 das letzte Land in Europa, welches das Frauenstimmrecht eingeführt hat. Noch heute hält sich das Narrativ der damaligen Gegner:innen, es seien damals die «radikalen» Ausländerinnen gewesen, die dieses Stimmrecht eingefordert hätten. Ein Mann des Männergesangsvereins Vaduz erklärte kürzlich in diesem Deutschlandfunk-Beitrag, das Hauptproblem seien «eingeheiratete, also keine echten Liechtensteinerinnen» gewesen. Und das wiederhole sich heute mit der Fristenlösung. Wieder seien es die Ausländerinnen.

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"Was bleibt, ist auch ein Gefühl von: Wer sich stigmatisiert fühlt, sei eigentlich selbst schuld"

Dass ich keine «echte» Liechtensteinerin sei, kriege ich seit jeher zu spüren. Ich bin in Liechtenstein aufgewachsen, meine Eltern stammen aus Argentinien. Ich habe aufgehört, meine Existenz und meine Zugehörigkeit zu rechtfertigen. Im Initiativkomitee «Fristenlösung für Liechtenstein» fühlte ich mich so zugehörig wie selten in Liechtenstein. Ein Komitee aus Liechtensteiner:innen, das Liechtenstein repräsentiert, wie es heute ist: ein Land, in dem Beck, Büchel und Marxer die häufigsten Nachnamen sind, aber bei Weitem nicht alle.

Auch das bleibt von der Initiative: Die Erkenntnis, dass wir nicht nur für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs kämpfen. Wir bekämpfen damit auch den altbekannten Sexismus und Rassismus im Land. Umso stolzer bin ich, dass am Samstag so viele Menschen auf die Strasse gegangen sind.

Nichts hat sich verändert. Viel hat sich verändert. Schwangerschaftsabbrüche bleiben weitgehend verboten in Liechtenstein. Schwangerschaftsabbrüche finden weiterhin statt, einfach im Ausland. Eine Schweizer Freundin sagte etwas, das half: «In der Schweiz haben wir auch 30 Jahre für die Fristenlösung gekämpft. Wir werden das auch in Liechtenstein noch erleben.»

Gabriella Alvarez-Hummel ist Journalistin, schreibt Cramp Mag, ein Newsletter-Magazin auf Substack über reproduktive Rechte, und ist Teil des Initiativkomitees «Fristenlösung für Liechtenstein».

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