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Samenspende für alleinstehende Frauen: Ist das Schweizer Recht noch zeitgemäss?

Samenspende für alleinstehende Frauen: Ist das Schweizer Recht noch zeitgemäss?

Wer in der Schweiz mithilfe einer Samenspende Mutter werden möchte, muss verheiratet sein. Das könnte sich bald ändern. Warum die Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes überfällig ist und weshalb auch alleinstehende Frauen Zugang zur Samenspende erhalten sollten, erklärt die Familienrechtsexpertin Karin Hochl.

Ein Kind ohne Partner? In manchen Ländern selbstverständlich, wie etwa der norwegische Film «Solomamma» zeigt, der diese Woche in den Kinos anläuft. In der Schweiz jedoch ist ein solches Familienmodell offiziell nicht möglich: Wer hierzulande mithilfe einer Samenspende Mutter werden möchte, muss gemäss geltendem Recht verheiratet sein. Alleinstehende oder im Konkubinat lebende Frauen sind von der Samenspende ausgeschlossen.

Nun könnte sich das ändern. Der Bundesrat hat eine Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes angestossen, die Ende 2026 in die Vernehmlassung gehen soll. Im Fokus steht die Legalisierung der Eizellenspende und die Öffnung der Samenspende für unverheiratete Paare. Solo-Elternschaften sind bisher nicht vorgesehen, könnten in der politischen Debatte aber zum Thema werden.

Das hofft zumindest Rechtsanwältin Karin Hochl. Sie ist spezialisiert auf nicht-traditionelle Familien, gleichgeschlechtliche Paare und befasst sich intensiv mit Fortpflanzungsmedizin. Wir haben uns mit ihr darüber unterhalten, warum sich die Schweiz so schwer tut mit neuen Familienmodellen und weshalb auch Frauen ohne Partner Zugang zur Samenspende erhalten sollten.

annabelle: Karin Hochl, das Schweizer Fortpflanzungsmedizingesetz stammt aus einer anderen Zeit. Wie dringend braucht es eine Reform?
Karin Hochl: Das Gesetz wurde in den 1990er-Jahren entwickelt und trat 2001 in Kraft. Damals war das traditionelle Familienbild vorherrschend. Das zeigt sich im Gesetz etwa daran, dass nur verheiratete Paare Zugang zur Samenspende haben. Die Gesellschaft und die Familienformen haben sich in den vergangenen dreissig Jahren stark verändert. Das Gesetz bildet diese Realität nur teilweise ab. Das hat auch der Bundesrat erkannt und eine Revision angestossen.

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"Die Schweiz war in familienrechtlichen Fragen schon immer eher konservativ"

Der Bundesrat will nun die Eizellenspende legalisieren und die Samenspende auch für unverheiratete Paare zugänglich machen. Solo-Elternschaften bleiben ausgeschlossen. Ein Fehler?
Die ersten beiden Punkte sind wichtige Schritte. Ich bedaure jedoch, dass Einzelpersonen nach aktuellem Stand weiterhin keinen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin erhalten sollen. Ich hoffe, dass sich dies im Verlauf der Revision noch ändert.

Gibt es rechtliche Gründe, dass Frauen ohne Partner keinen Zugang zur Samenspende erhalten sollen? Oder geht es um das traditionelle Familienbild?
Vermutlich spielt beides eine Rolle. Die Familienformen sind in den letzten Jahrzehnten vielfältiger geworden, etwa durch gleichgeschlechtliche Paare, Regenbogenfamilien, Einelternfamilien oder den Einsatz fortpflanzungsmedizinischer Verfahren. Im Recht vollzieht sich dieser Wandel nur langsam. Die Schweiz war in familienrechtlichen Fragen schon immer eher konservativ. Auf der rechtlichen Seite wird argumentiert, der Zugang zur Samenspende für alleinstehende Frauen sei mit der Voraussetzung der «Unfruchtbarkeit» schwer vereinbar.

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"Als unfruchtbar gelten heterosexuelle Paare, bei denen nach zwölf Monaten ungeschützten Geschlechtsverkehrs keine Schwangerschaft eingetreten ist"

Können Sie das erklären?
Gemäss der Bundesverfassung dürfen nur «unfruchtbare» Paare fortpflanzungsmedizinische Verfahren nutzen. Die Frage ist: Was gilt als unfruchtbar? Es gibt zwei Definitionen. Die historisch heteronormative Auslegung orientiert sich am klassischen Familienmodell. Als unfruchtbar gelten heterosexuelle Paare, bei denen nach zwölf Monaten ungeschützten Geschlechtsverkehrs keine Schwangerschaft eingetreten ist.

Und die zweite?
Die zweite Definition ist moderner und löst sich von einem rein medizinischen Verständnis. Als unfruchtbar gilt, wer ohne Hilfe Dritter kein Kind bekommen kann. Darauf hat sich der Bundesrat im Rahmen der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren – der Ehe für alle – gestützt, um verheirateten lesbischen Paaren den Zugang zur Samenspende zu ermöglichen. Gemäss dieser Auslegung erfüllen jedoch auch alleinstehende Frauen die Voraussetzung der «Unfruchtbarkeit». Auch sie sind nicht in der Lage, ohne medizinische Unterstützung ein Kind zu bekommen.

"Die Nationale Ethikkommission hat bereits 2013 empfohlen, die Samenspende für alleinstehende Personen zuzulassen"

Demnach müsste man die Samenspende auch für alleinstehende Frauen öffnen?
Ja, ein genereller Ausschluss alleinstehender Personen von der Fortpflanzungsmedizin ist aus heutiger Sicht nicht mehr gerechtfertigt. Studien und viele gelebte Beispiele zeigen, dass sich Kinder auch in Einelternfamilien gut entwickeln können. Der Wunsch nach Kindern – auch mit medizinisch assistierter Fortpflanzung – ist zudem als Teil des Rechts auf Privatleben geschützt. Die Nationale Ethikkommission hat bereits 2013 empfohlen, die Samenspende für alleinstehende Personen zuzulassen. In vielen anderen Staaten ist dies umgesetzt.

Das führt dazu, dass manche Unterstützung im Ausland suchen.
Genau, alleinstehende Frauen erfüllen sich ihren Kinderwunsch zunehmend durch eine Samenspende im Ausland oder mithilfe einer privaten Samenspende.

"Aktuell gilt der private Spender als rechtlicher Vater – auch wenn das weder der Spender noch die anderen Beteiligten wollen"

Was sollten Frauen oder Paare bei privaten Samenspenden beachten? Ich stelle mir vor, da gibt es einiges zu regeln.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für private Samenspenden. Das könnte sich aber mit der Überarbeitung des Abstammungsrechts ändern, die ebenfalls gerade begonnen hat. Aktuell gilt der private Spender als rechtlicher Vater – auch wenn das weder der Spender noch die anderen Beteiligten wollen. Viele Eltern halten die Identität des Spenders deshalb gegenüber den Behörden geheim und vereinbaren das auch so mit dem Spender. Ich rate allen Beteiligten, sich gut vorzubereiten und sicherzustellen, dass die Vorstellungen der künftigen Eltern und des Spenders möglichst übereinstimmen. Empfehlenswert ist eine schriftliche Vereinbarung, auch wenn es im Konfliktfall schwierig ist, diese durchzusetzen.

Was steht denn in einer solchen Vereinbarung?
Häufig wird mit dem Spender vereinbart, dass er das Kind nicht anerkennt und keine rechtliche Elternstellung hat. Es kommt auch vor, dass man festlegt, welche Rolle der Spender einnimmt. Manche wollen keinen Kontakt, andere sind eine Art Götti für das Kind. Vieles kann funktionieren. Meine Erfahrung zeigt: Je mehr Personen involviert sind, desto anspruchsvoller kann es werden.

Und was ist für die Kinder aus Ihrer Sicht wichtig?
Dass Eltern sie über ihre Herkunft und die Umstände ihrer Zeugung aufklären. Gerade für heterosexuelle Paare ist dieser Schritt nicht immer einfach. Ich empfehle jedoch, die Aufklärung möglichst früh und altersgerecht anzugehen, in sogenannten Wickeltischgesprächen, also schon im ganz jungen Alter. Es gibt Kinderbücher zum Thema und es kann helfen, sich mit anderen betroffenen Eltern auszutauschen.

" Für Kinder ist es zentral zu wissen, woher sie kommen"

Warum ist das so wichtig?
Für Kinder ist es zentral zu wissen, woher sie kommen. In meiner Praxis begleite ich viele Familien bei der Durchführung von Leihmutterschaften im Ausland. Dabei zeigt sich, dass Kinder, die von klein auf wissen, dass sie ein «Bauchmami» hatten, meist einen sehr natürlichen Umgang damit haben. Die Aufklärung sollte daher nicht erst in der Pubertät stattfinden.

Manche Kinder erfahren nie, dass sie durch eine Samenspende gezeugt wurden. Eltern haben keine Pflicht, ihre Kinder darüber zu informieren. Sollte sich das ändern?
Eine solche Verpflichtung durchzusetzen wäre ausserordentlich schwierig. Auch weil sich die Frage stellt, wie weit der Staat in die Privatsphäre des Familienlebens eingreifen soll und darf. Das Fortpflanzungsmedizingesetz sieht vor, dass Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, ab dem 18. Lebensjahr die Identität ihres Spenders erfahren können. Das setzt jedoch voraus, dass sie ihre Entstehungsgeschichte kennen.

Es gibt Hinweise darauf, dass viele Kinder genau das nicht wissen. Etwa die Zahlen der Anfragen an das Spenderregister. 2025 gab es vier sogenannte Auskunftsbegehren von Kindern, die durch eine Samenspende gezeugt wurden. In den vergangenen Jahren kamen aber jeweils zwischen 60 und 70 Kinder zur Welt, die mittels Samenspende gezeugt wurden.
Die tiefen Zahlen sind mir bekannt, über die Gründe kann ich nur spekulieren. Naheliegend ist tatsächlich, dass viele Betroffene nicht wissen, dass sie durch eine Samenspende gezeugt wurden oder ihnen ein Auskunftsrecht zusteht. Ebenso ist es möglich, dass das Interesse geringer ist als angenommen.

Warum erzählen so viele Eltern ihren Kindern offenbar nicht, wie sie entstanden sind?
Vor allem für heterosexuelle Paare ist eine Samenspende oft mit Scham verbunden, weil sie nicht ihrer ursprünglichen Vorstellung von Familiengründung entspricht. Obwohl immer mehr Menschen betroffen sind, wird das Thema noch immer wenig offen diskutiert.

Es gibt in diesem Gefüge noch eine weitere Perspektive: jene der Spender. Sie erfahren in der Regel nicht, ob aus ihrer Spende ein Kind entstanden ist, und haben keine Möglichkeit, selbst Kontakt aufzunehmen. Werden ihre Interessen im heutigen System zu wenig berücksichtigt?
Das ist ein interessanter Punkt. Das Recht geht davon aus, dass Samenspender freiwillig handeln und die Konsequenzen ihrer Entscheidung kennen. Mit der Spende verzichten sie bewusst auf die rechtliche Vaterschaft und akzeptieren zugleich, dass sie keine Informationen über allfällige Nachkommen erhalten.

"Es ist höchste Zeit, dass auch nicht-traditionelle Familien Zugang zur Fortpflanzungsmedizin erhalten"

Studien zeigen jedoch: Viele Spender denken über die Kinder nach, die durch ihre Spende entstanden sind. Wie es ihnen geht, wie sie aussehen. Unterschätzen sie den Effekt, den eine Spende auf ihr Leben hat?
Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Spender wissen möchte, was aus seiner Spende geworden ist. Es wäre meines Erachtens jedoch heikel, wenn ein Spender das Recht hätte, Kontakt zu einem Kind oder einer Familie aufzunehmen. Das könnte zu Verunsicherung und Instabilität führen. Das Recht lässt allfällige Spenderinteressen unberücksichtigt, weil es das Familiengefüge schützen will.

Zum Abschluss: Was wünschen Sie sich von der Revision?
Ich wünsche mir, dass die Revision die gesellschaftlichen, technologischen und globalen Veränderungen der letzten dreissig Jahre aufnimmt. Familien gibt es heute in vielen Formen. Es ist höchste Zeit, dass auch nicht-traditionelle Familien Zugang zur Fortpflanzungsmedizin erhalten.

Zur Person:

Karin Hochl (56) ist Rechtsanwältin in Winterthur und spezialisiert auf nicht-traditionelle Familien sowie gleichgeschlechtliche Paare. Ausserdem befasst sie sich mit Fortpflanzungsmedizin und Themen wie Leihmutterschaft, Samen- und Eizellenspenden im Ausland.

Mehr zum Thema:

Lesung zu reproduktiver Gerechtigkeit: Im Rahmen des KIN Festivals sprechen die Autorinnen Sibel Schick und Dr. Alicia Baier über reproduktive Rechte und reproduktive Gerechtigkeit.
24. Juni 2026, 19 Uhr im Karl der Grosse, Zürich

Der norwegische Film «Solomamma» erzählt die Geschichte einer Frau mit Kinderwunsch, die sich entscheidet, ohne Partner Mutter zu werden. Der Film thematisiert alternative Familienmodelle und die Frage, wie Gesellschaft und Gesetzgebung auf Solo-Elternschaft blicken. Ab 11. Juni im Kino.

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