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Wie ist es eigentlich, freiwillig den US-Pass abzugeben

Leben

Wie ist es eigentlich, freiwillig den US-Pass abzugeben

  • Bild: SXC

Alice Neuhaus (27), Fotografin, erzählt: Wie ist es eigentlich, freiwillig den US-Pass abzugeben?

Lediglich die ersten drei Jahre meines Lebens habe ich in den USA verbracht. Das Abgeben der USStaatsbürgerschaft sollte also emotionslos über die Bühne gehen. Was kann man schon für ein Land empfinden, in dem man nicht aufgewachsen ist? Als ich noch ein Kind war, ist meine Familie im Vierjahresrhythmus umgezogen. International. Deshalb erübrigt sich die Frage, welcher Nationalität ich mich zugehörig fühle. Durch die europäische Herkunft meiner Eltern und meine Geburt in den USA war ich Doppelbürgerin, und die beiden Reisepässe waren mein Symbol der Wurzellosigkeit.

Der Tag, an dem ich die amerikanische Staatsbürgerschaft abgab, war trotzdem einer meiner traurigsten. Immerhin hatte ich bis zu meinem 12. Lebensjahr nur einen US-Pass und wurde bei der Einreise in die Staaten jedes Mal mit einem «Welcome Home» begrüsst. Banal, aber wenn man immer wieder umzieht, tut das gut. Ein Formular zu unterschreiben und einen Teil seiner Identität zurückzulassen, fühlt sich nach Verrat an, nach etwas, das im Kopf richtig und im Herzen falsch ist.

US-Pass: Heute ein Hindernis

Dem Termin in der amerikanischen Botschaft geht ein 45-minütiges Telefoninterview voraus, in dem ich erklären muss, weshalb ich keine Amerikanerin mehr sein will. Der US-Pass, um den ich früher beneidet wurde, ist heute ein Hindernis. Ich fühle mich in der Schweiz benachteiligt. Eine aktuelle Form des Rassismus: Immer wieder biete ich Angriffsfläche für Grundsatz-Schimpftiraden zum Steuerstreit zwischen den Vereinigten Staaten und der Schweiz. Mir wird das Bankkonto verweigert, weil ich als amerikanische Bürgerin verpflichtet bin, zu meinen finanziellen Belangen Auskunft zu geben, und so zum Risiko für die hiesige Bank werde. Andere Doppelbürger haben Probleme, eine Anstellung in der Schweiz zu finden, weil sie verpflichtet sind, den US-Behörden Auskunft über das ihnen unterstellte Geschäftskonto zu geben.

Dass ich dem amerikanischen Staat Steuern zahlen muss, auch wenn ich nicht dort lebe, hat mich nie gestört. Doch die vielen Fristen, Pflichten und Gesetze, die ich nicht kenne, verunsichern mich, und die wachsende Antipathie gegenüber Amerikanern macht mich wütend. Ich trage nicht die Verantwortung für das amerikanische Gesetzes- und Finanzwesen.

In Bern beträgt die Wartefrist für einen Termin in der US-Botschaft ein Jahr. Weil ich eine Botschaft im Ausland aufsuche, kann ich die Wartezeit auf drei Monate verkürzen. Ich lese Forenbeiträge anderer Doppelbürger, spreche lange mit Auslandamerikanern in der Schweiz. Jeder erzählt etwas anderes: Man sei nach der Ausbürgerung noch sieben Jahre steuerpflichtig, meint einer, ein anderer spricht von zehn Jahren, und wieder ein anderer behauptet, man dürfe nicht mehr in die USA einreisen. Zwei Dinge weiss ich mittlerweile: Ob und wie lange die Steuerpflicht besteht, hängt von den finanziellen Verhältnissen ab. Und einreisen, ja das darf ich, wie jeder andere Tourist auch.

Amerikanische Bürgerrechte werden mir entzogen

In der US-Botschaft liegt Patriotismus in der Luft. Amerikaner werden herzlich empfangen. Ich schildere der Dame am Schalter mein Anliegen – und gehöre nicht mehr dazu. Als hätte ich mit einem halben Satz das Team gewechselt. Ich werde vom zuständigen Consul General ausgefragt, bezahle knapp 400 Euro und bestätige zweimal, dass mir die Konsequenzen dieses Schritts bewusst sind: Alle amerikanischen Bürgerrechte werden mir entzogen. Ich darf in den USA nicht mehr wählen und habe dort kein unbegrenztes Aufenthalts- und Arbeitsrecht mehr. Ob ich sicher sei?, fragt mich der Consul General.

Ob ich nicht zu jung für eine solche Entscheidung sei? Ich bin sicher. Ich lebe in der Schweiz und fühle mich wohl hier. Ich möchte nicht mehr umziehen. Der Consul General glaubt mir. Das ist wichtig, denn längst nicht jeder, der abgeben möchte, darf das auch. Besteht der Verdacht auf Steuer- oder Justizflucht, wird der Antrag abgelehnt. Drei Monate später liegen eine Ausbürgerungsurkunde und mein gestanzter und somit ungültiger US-Pass im Briefkasten. Ich sollte erleichtert sein. Aber ich bin bloss traurig, dass ich mich gezwungen fühlte, zwischen dem Land, in dem ich gern lebe und arbeite, und dem Land, in dem ich geboren wurde, zu entscheiden.